JETZT FÖRDERSERVICE ANFRAGEN

Hinweis BEG 2024

Die Antragstellung für BEG Einzelmaßnahmen bei der KfW ist voraussichtlich erst ab 27.02.2024 technisch möglich. Sie haben aber ab sofort die Möglichkeit, den Austausch Ihrer Heizung zu initiieren und den entsprechenden Förderantrag später einzureichen. Auf diese Weise können Sie unmittelbar von den angepassten Fördersätzen der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie profitieren. Diese vorläufige Regelung betrifft Projekte, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Beachten Sie dabei, dass der erforderliche Antrag auf Förderung bis spätestens 30. November 2024 eingereicht werden muss.

Förderservice für saNierung 

jetzt BEG-Förderung kassieren!

Profitieren Sie von einer Förderung für Ihr neues nachhaltiges Heizsystem von WOLF. Der Förderservice unseres Partners febis steht Privatkunden bei der Sanierung oder beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes beratend zur Seite und holt die für Sie bestmögliche Fördersumme heraus.

Wichtige Informationen zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auch auf der Seite des BMWK.

Und so einfach geht es:

Angebot einholen

  • Angebot für gewünschte 
    Sanierungs-
    Maßnahme einholen
  • Noch keinen Installateur?
    Finden Sie Ihren qualifizierten WOLF Fachbetrieb
    »Installateursuche

Beratung

  • WOLF Förderservice kontaktieren
  • Erstberatung zu Ihren möglichen Förderoptionen

Beauftragen & Antrag stellen

  • Fachhandwerker mit Förderbedingung beauftragen
  • Förderservice unterstützt bei Antragsstellung
  • Endabrechnung des Förderprojektes einreichen

Förderung kassieren

  • Bis zu 70% Förderung erhalten
  • Auszahlung der Fördergelder durch jeweiligen Fördergeber

Wir helfen Ihnen durch den Förder-Jungle

 

Die Anpassungen der BEG Einzelmaßnahmen werfen viele Fragen auf. Unser Service kann Sie bei Ihren Anliegen schnell und unverbindlich via Telefon unterstützen.

08751 / 74 1184***

 

***zum Ortstarif, Mobilfunkkosten können abweichen

Förderservice 

Jetzt Unverbindlich Anfragen

Ihr Vorhaben

(1)   Beispielhafte Projekte: Heizungsmodernisierung durch Hybridheizung, Solarthermie < 20 m², Wärmepumpe oder Optimierung bestehender Anlagen
(2)   Abwicklung über externen Energieberater, für die Vermittlung wird eine Aufwandspauschale von 20,– Euro inkl. MwSt. erhoben. Sie erhalten nach Sichtung Ihrer eingereichten Unterlagen ein individuelles Angebot eines externen Energieberaters. Beispielhafte Projekte: Errichtung eines Wärmenetzes, Lüftung, Solarthermie > 20 m², WG > 6 WE, Effizienzhausstandard, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Förderung vor der Maßnahme beantragen

Eine grundlegende Voraussetzung zur Förderung im BEG-Programm (aber auch andere) ist, dass das Vorhaben zum Heizungsbau oder zur Sanierung noch nicht beauftragt oder begonnen wurde.
Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags (keine Abschlagszahlung). Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Das bedeutet, Sie benötigen für den Förderantrag ein Angebot Ihres Fachhandwerkers, dürfen diesen aber noch nicht offiziell beauftragt haben. Dies bezieht sich nur auf Ihr Vorhaben rund um die Heizung, nicht etwa auf den Baubeginn im Allgemeinen

Haben Sie ein Angebot für Ihre Maßnahme?

Sie benötigen ein aktuelles Angebot eines Fachbetriebs für Ihre Baumaßnahme (inkl. Jahresarbeitszahl-Berechnung bei Wärmepumpen) bevor Sie einen Förderantrag stellen können.

Falls Sie noch keinen Heizungsbauer haben, finden Sie Ihren qualifizierten WOLF Fachbetrieb hier » Installateursuche

Noch keinen Heizungsbauer?

Kein Problem! Hier finden Sie einen qualifizierten WOLF Fachbetrieb.

» Installateursuche

Kontaktdaten

Fragen & Antworten - Faq:

Der WOLF Förderservice unterstützt Privatpersonen beim Beantragen von Fördergeldern für die Heizungsmodernisierung und für den Neubau. In Kooperation mit den Förderexperten der febis Service GmbH sorgt der WOLF Förderservice dafür, dass Bauherren von der bestmöglichen Förderung profitieren.

Hinweis: Leistungserbringer ist die febis Service GmbH.

Prinzipiell werden umweltfreundliche Heizsysteme gefördert – zum Beispiel eine Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Hybridheizung. Auch eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist in der Regel förderfähig.

In der förderfähigen Einzelmaßnahme (Modernisierung Wohngebäude) ist enthalten:

  • Materialkosten direkt bezogen auf energetische Sanierungsmaßnahme
  • Kosten für fachgerechten Einbau bzw. Installation
  • Kosten für Inbetriebnahme und Entsorgung der neuen bzw. alten Anlage
  • Kosten für erforderliche Umfeldmaßnahmen (siehe aktuelle Merkblätter BEG)

Die Förderkriterien hängen davon ab, wer die Fördermittel zur Verfügung stellt und welche Art der Heizung gefördert werden soll.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag.

Eine Ausnahme bilden die BEG-Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch bei der KfW, bei denen der Förderantrag übergangsweise auch nachträglich eingereicht werden kann. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Auch bei der Auswahl des Wärmeerzeugers müssen Fördervoraussetzungen beachtet werden. Denn nur umweltfreundliche Systeme und energieeffiziente Geräte werden bezuschusst. Erkundigen Sie sich vorher genau und nehmen Sie den WOLF Förderservice in Anspruch. 

Zum Erhalt der Förderleistungen muss die Bestätigung über einen durchgeführten hydraulischer Abgleich bei der Förderstelle eingereicht werden. Dieser wird von Ihrem Fachhandwerker erstellt und ist eine Form der Leistungsberechnung Ihrer Heizung.

 

Die Förderberatung übernehmen die Experten der febis Service GmbH. Mit bisher über 7.500 zufriedenen Kunden im Jahr 2020 ist die febis Service GmbH der Experte auf dem Gebiet der Fördermittel. Seit Beginn des Förderservices wurden bislang mehr als 25.000 Anträge gestellt.

> Mehr Informationen

Der WOLF Förderservice richtet sich primär an private Nutzer/private Bauherren. 
Die Förderantragstellung und die Fördervoraussetzung für eine gewerbliche Nutzung variieren von der privaten Antragstellung. 
Wenn Sie den Förderservice auch gewerblich nutzen möchten, zum Beispiel weil Sie einer dieser Gruppen angehören:

  • Freiberuflich tätige Person
  • Kirche, kirchliche Einrichtung, anerkannte Religionsgemeinschaft
  • Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
  • Sonstige juristische Person des Privatrechts
  • Contractor
  • Eingetragener Verein, gemeinnütziger Investor
  • Kommune
  • Schule, Forschungseinrichtung oder dessen Träger
  • Gebietskörperschaft
  • Wohnwirtschaft / Vermieter
  • Zweckverband,

Ja, teilen Sie uns das bitte über die entsprechende Angabe in Ihrer Anfrage mit.